Brandschutztüren und Brandschutztore
Unsere sachkundigen Servicetechniker führen Wartungen und Instandsetzungen an folgenden Brandschutztüren und Brandschutztoren aus.
- Feststellanlagen an Rauchschutztüren und Feuerschutztüren
- Feststellanlagen an Brandschutzschiebetoren
Feststellanlagen sind einmal jährlich durch Sachkundige gemäß DIBt-Richtlinie zu prüfen. - Kraftbetätigte Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen und Tore sind einmal jährlich gemäß BGR 232 zu prüfen. - Automatiktüranlagen Feuerschutzabschlüsse
Automatiktüren in Flucht- und Rettungswegen sind gemäß BGR 232 halbjährlich zu prüfen.
Alle anderen Automatiktüren sind gemäß BGR 232 mindeste einmal jährlich zu prüfen.
