Löschwassertechnik
Wir führen die wiederkehrende Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Reparatur
folgender Anlagen und Hydranten durch:
Überblick über die Wartungsfristen
| Anlagenart | Wartungsfrist | |
|---|---|---|
| Steigleitung Trocken | Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. | alle 2 Jahre |
| Steigleitung Nass | Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. | jährlich |
| Steigleitung Nass / Trocken | Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. | halbjährlich bis jährlich |
| Überflurhydranten Unterflurhydranten |
Wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundigen bzw. befähigte Person. | alle 1 bis 3 Jahre |
In Gebäuden mit hohem Sicherheitserfordernis durch den Betreiber häufig kürzere Prüffristen festgelegt.
Gemäß Betriebsverordnung über den Betrieb von baulich Anlagen (BetrVO) vom 10. Oktober 2007 sind selbsttätige als auch nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen aller 3 Jahre durch einen Prüfsachverständigen zu prüfen.
Gern sind wir bei der Suche nach einem sachverständigen Prüfingenieur behilflich. In den meisten Fällen ist bei der Sachverständigenprüfung die Hilfestellung durch die Wartungsfirma erforderlich.



